08 KREISVERWALTUNG SIEGEN-WITTGENSTEIN INSIDE Ein Tag im Leben mit Behinderung Selbsterfahrung gegen Barrieren im Kopf W ie fühlt es sich an, wenn man durch seine Augen nur noch einen schwar- zen Punkt sehen kann? Wie ist es, im Rollstuhl zu sitzen und vor einer Treppe ohne Aufzug zu stehen? Beauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderungen des Kreises, macht an diesem Tag ver- schiedene Arten der Behinderung erlebbar. Das sind Fragen, die schwer zu beantworten sind, wenn man nicht selbst in dieser Situati- on steckt. Für Menschen ohne Einschränkung oder Behinderung sind es gar unvorstellbare Situationen. Genau in diese Situationen sollen sich die Besucherinnen und Besucher am Tag der of- fenen Tür hineinversetzen Rainer Groos, der Neben einem Alterssimulations- anzug, Blindenstöcken und ver- schiedenen Brillen, die das Seh- vermögen einschränken, können die Besucherinnen und Besucher verschiedene Wege mit dem Rollstuhl abfahren und versu- chen, Blindenschrift zu lesen. Der Altersanzug simuliert, wie es sich in einem alten Körper anfühlt. „Die Menschen sollen spüren, wie es sich anfühlt, mit einer Behinderung zu leben. Das Angebot soll sensibilisieren, Barrieren im Kopf beseiti- gen und dafür sorgen, dass die Menschen verstehen, was eine Behinderung auslöst“, erzählt Rai- ner Groos. Als Behindertenbeauftragter ist es seine Aufgabe, eine stärkere Sensibilisierung für die Belange der Menschen mit Behinderung in al- len gesellschaftlichen Bereichen zu erreichen. Er ist ein direkter An- sprechpartner für diese Menschen, damit sie die Möglichkeit haben, gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen. Alles geregelt für den Ernstfall? „E s kann schneller gehen, als man denkt – und auch junge Menschen betreffen“, sagt Frank Klöckner, Leiter der Betreuungsbehör- de des Kreises Siegen-Wittgenstein. Ein Unfall, eine plötzliche Erkrankung oder altersbedingte Einschränkungen können dazu führen, dass man als Erwachsener seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. „Deshalb sollte es eine Überlegung sein, frühzeitig vorzusorgen.“ Mit einer Vorsorgevollmacht kann man eine Vertrauensperson bevollmächtigen, im eige- nen Namen rechtlich verbindliche Entschei- dungen zu treffen – etwa gegenüber Banken, Behörden, Ärzten oder Pflegeeinrichtungen. „Man sollte der bevollmächtigten Person absolut vertrauen“, betont Frank Klöckner, „denn sie kann mit der Vollmacht wichtige Entscheidungen treffen.“ Liegt keine Vorsorgevollmacht vor und wird eine Person zum Betreuungsfall, bestellt das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuerin oder einen rechtlichen Betreuer. „Der Vorteil ist: Diese Person ist oft fachlich geschult und kennt sich mit behördlichen Abläufen aus“, erklärt Frank Klöckner. „Der Nachteil ist: Wenn nie- mand aus der Familie die rechtliche Betreuung übernimmt, ist es häufig jemand Fremdes.“ Wenn am 5. Juli der Tag der offenen Tür stattfindet, können die Besucherinnen und Besucher ihre Vorsorgevollmachten vor Ort beglaubigen lassen. Dafür steht das Team der Betreuungsbehörde im Kreishaus bereit. „Wir bieten in diesem Rahmen auch Beratung an und beantworten Fragen zum Thema. Wenn die Gäste ihre Vorsorgevollmacht ausgedruckt mitbringen, können wir die Beglaubigung un- kompliziert durchführen“, erklärt Klöckner. Hier- zu ist ein gültiger Lichtbildausweis nötig. Das Formular in digitaler Form gibt es unter www. siegen-wittgenstein.de/betreuung.